Die Abfallbereitstellungsgebühr kann als "Grundgebühr" verstanden werden, die je Liegenschaft berechnet wird und im Falle des Vorhandenseins von mehreren Wohneinheiten zusätzlich je Wohneinheit berechnet wird. Diese steht nicht in Zusammenhang mit einer "Abholung" oder einer Anzahl an Behältern. Der Begriff Abfallbereitstellung rührt daher, dass es sich dabei um einen Betrag handelt, der für die Bereitstellung von Abfallentsorgungseinrichtungen dient. Dazu zählen beispielsweise die Sammelinseln für Altglas, die Wertstoffsammelzentren oder auch die Sperrmüllhausabholung im Frühjahr.