Für die Möglichkeit der Benutzung des öffentlichen Kanals wird durch den GV Krems die jährliche Kanalbenützungsgebühr in vier Teilbeträgen eingehoben.
Kanalbenützungsgebühr - Was ist das?
Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.
Höhe der Abgabe
Berechnungsfläche x Einheitssatz (+10% USt)
Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Kanalabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.
Berechnungsfläche:
Sie ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.
Ansprechperson
Kathrin Göttinger
goettinger@gvkrems.at
02734/32 333-20
Verordnungen und Gesetze
NÖ Kanalgesetz 1977