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Abfall/Müllgebühren

Die Abfallgebühren teilen sich in den Bereitstellungsbetrag und die Kosten für die tatsächlich verwendeten Restmüllbehälter (Größe bzw. Abfuhrintervall) und Biomülltonne (Größe) und werden vom GV Krems als Gemeindeabgabe für alle 30 Mitgliedsgemeinden eingehoben:

Marktgemeinde Aggsbach
Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald
Gemeinde Droß
Stadtgemeinde Dürnstein
Marktgemeinde Furth bei Göttweig
Gemeinde Gedersdorf
Stadtgemeinde Gföhl
Marktgemeinde Grafenegg
Marktgemeinde Hadersdorf-Kammern
Gemeinde Jaidhof
Marktgemeinde Krumau am Kamp
Stadtgemeinde Langenlois
Marktgemeinde Lengenfeld
Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel
Marktgemeinde Maria Laach am Jauerling
Stadtgemeinde Mautern an der Donau
Marktgemeinde Mühldorf
Marktgemeinde Paudorf
Marktgemeinde Rastenfeld
Gemeinde Rohrendorf bei Krems
Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf
Marktgemeinde Sankt Leonhard am Hornerwald
Marktgemeinde Schönberg am Kamp
Marktgemeinde Senftenberg
Marktgemeinde Spitz
Marktgemeinde Straß im Straßertale
Marktgemeinde Stratzing
Gemeinde Weinzierl am Walde
Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau

Bereitstellungsbetrag

Die Abfallbereitstellungsgebühr kann als "Grundgebühr" verstanden werden, die je Liegenschaft berechnet wird und im Falle des Vorhandenseins von mehreren Wohneinheiten zusätzlich je Wohneinheit berechnet wird. Diese steht nicht in Zusammenhang mit einer "Abholung" oder einer Anzahl an Behältern. Der Begriff Abfallbereitstellung rührt daher, dass es sich dabei um einen Betrag handelt, der für die Bereitstellung von Abfallentsorgungseinrichtungen dient. Dazu zählen beispielsweise die Sammelinseln für Altglas, die Wertstoffsammelzentren oder auch die Sperrmüllhausabholung im Frühjahr.

Abfallbehälter

Übersicht über alle verfügbaren Behälter inkl. Tarife

Ansprechperson
Günter Weixelbaum
weixelbaum@gvkrems.at
02734/32 333-33

Informationen und Gesetze
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992