"Wer bauen will, muss zwei Schillinge für einen rechnen!"
Vom Schilling sind wir zwar zeitlich schon lange entfernt, aber dieses alte Sprichwort trifft die finanziellen Sorgen von "Häuslbauern" auch heute noch. Bauherren drehen jeden Euro zwei Mal um und schauen auf ihr Budget. Und weil gerade beim Bauen viele Abfälle wie Folien, Kartonagen oder Kraftpapiersäcke anfallen, wollen wir die Bauwerber ab 2024 mit einem neuen Service unterstützen: Der
WSZ Berechtigungskarte für die Bauphase.
Die Bauphasen-Karte ist in drei Nutzungsperioden gegliedert und ermöglicht den Inhabern, von Baubeginn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, die WSZ-Infrastruktur zu nutzen.
So funktioniert´s
Die vom Bauwerber abgegebene Bauanzeige wird von der Gemeinde an uns übermittelt. Wir senden dem Bauwerber in Folge die Berechtigungskarte, mit allen dazu notwendigen Informationen, zu.
| 1. Kalenderjahr (Baubeginn bis Ende des laufenden Jahres) | 2. Kalenderjahr (Folgejahr) | 3. Kalenderjahr (Abfrage zur Behälterausstattung am Ende des 2. Kalenderjahres) |
Leistung | Nutzung der 16 WSZ | Nutzung der 16 WSZ | Nutzung der 16 WSZ und Abfallbehälter bei der Baustelle, die bei Abfrage gewählt wurden |
Kosten | kostenlos | Bereitstellungsbetrag (=Grundgebühr für die Infrastruktur der Abfallentsorgung) | Bereitstellungsbetrag und Abfallgebühren entsprechend der gewählten Tonnengrößen |
Berechtigungskarte hier beantragen