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Elektronische Amtstafel

Budget


Amtssignatur

Bildmarke Amtssignatur des GV Krems
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems auf seinen Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes, mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier

Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://www.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.