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Wassergebühren

Die Wassergebühren teilen sich in Wasseranschlussabgabe sowie Wasserbezugs- und bereitstellungsgebühr und werden vom GV Krems als Gemeindeabgabe für 14 Mitgliedsgemeinden eingehoben:

Marktgemeinde Aggsbach
Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald
Stadtgemeinde Dürnstein
Gemeinde Gedersdorf
Marktgemeinde Hadersdorf-Kammern
Gemeinde Jaidhof
Marktgemeinde Lengenfeld
Marktgemeinde Maria Laach
Marktgemeinde Rastenfeld
Marktgemeinde Rossatz-Arnsdorf
Marktgemeinde Sankt Leonhard am Hornerwald
Marktgemeinde Schönberg am Kamp
Marktgemeinde Senftenberg
Gemeinde Weinzierl am Walde

Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalig zu zahlende Gebühr, die beim erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung fällig wird.

Wasseranschlussabgabe - was ist das?
Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Höhe der Abgabe
Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.

Berechnungsfläche:
Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse +1 (bei Wohnhäusern, in allen anderen Fällen verdoppelt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²).

Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau
Ändert sich die Berechnungsfläche vertikal oder horizontal (z.B. durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc.), so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

Gemäß § 13, Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz sind Veränderungen, die an oder auf angeschlossenen Liegenschaften vorgenommen werden und eine Änderung der Berechnungsgrundlagen für die ausgeschriebenen Wasserversorgungsabgaben oder Wassergebühren nach sich ziehen, binnen zwei Wochen nach ihrer Vollendung vom Abgabenschuldner der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen (Veränderungsanzeige).

Wasserbezugs- und bereitstellungsgebühr

Wasserbezugsgebühr - was ist das?
Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

Die Menge des Wasserbezuges wird auf Grund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermessers (Wasserzähler) ermittelt.

Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Ablesungsjahr durchgeführt.

Höhe der Abgabe
Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.

Bereitstellungsgebühr - was ist das?
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.

Ansprechperson
Kathrin Göttinger
goettinger@gvkrems.at
02734/32 333-20

Verordnungen und Gesetze
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978