Wasserbezugsgebühr - was ist das?
Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
Die Menge des Wasserbezuges wird auf Grund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermessers (Wasserzähler) ermittelt.
Die Wasserbezugsgebühr wird mittels Akonto im Voraus bezahlt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Zuge der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das 1. Quartal wird die Wasserendabrechnung für das vergangene Ablesungsjahr durchgeführt.
Höhe der Abgabe
Die Höhe des jeweiligen Einheitssatzes ist aus der entsprechenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde zu entnehmen oder beim GV Krems zu erfragen.
Bereitstellungsgebühr - was ist das?
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Größe und Kosten des Wasserzählers hängen von der Durchflussmenge ab.
Ansprechperson
Kathrin Göttinger
goettinger@gvkrems.at
02734/32 333-20
Verordnungen und Gesetze
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978