Das Verheizen von biogenen Materialien im Freien oder auch das Verheizen von Restmüll zu Hause ist verboten. Giftige Stoffe wie Dioxine gelangen ungefiltert in die Luft, sinken zu Boden und kontaminieren dabei vor allem den eigenen Garten und die der Nachbarn.
Gute und frische Luft ist ein Lebenselixier. Dieses wertvolle Gut wird gesetzlich durch das
Bundesluftreinhaltegesetz geschützt. Nichts desto trotz gibt es Ausnahmen für biogene Materialien, die das Land Niederösterreich in einer Ausnahmeverordnung regelt. Diese Ausnahmen sind in groben Zügen folgende:
Räuchern von Obst- und Weingärten als Frostschutz-Maßnahme
Feuer bei Brauchtumsveranstaltungen wie beispielsweise Osterfeuer, Sonnwendfeuer oder Johannesfeuer
Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Lagen in den Monaten März und April
Verbrennen von Pflanzen, die von einer der 18 in der Verordnung definierten Krankheiten oder Schädlingen befallen sind
Alle Details zu den Ausnahmen können Sie in der Verordnung nachlesen.
Beim Verbrennen im Freien sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die das NÖ Feuerwehrgesetz und das Forstgesetz regeln.
Wohin mit biogenen Materialien?
Biogene Materialien aus privaten Haushalten sind am Komposthaufen und/oder in der Biotonne am richtigen Entsorgungsweg. Biotonnenbenützer haben bei Mehrmengen die Möglichkeit mit Grünschnittsäcken zu ergänzen oder jeden Strauchschnittplatz zu nutzen. Sie haben noch keine Biotonne? Dann können Sie hier eine bestellen!
Biogene Materialien von Gewerbebetrieben und Unternehmen sind direkt bei einem befugten Entsorger anzuliefern.
Rechtliche Grundlagen:
Bundesluftreinhaltegesetz
Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien
Verordnung über Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien
NÖ Feuerwehrgesetz
Forstgesetz