Die Betriebsvorschriften zur Nutzung der Grünschnittsammelplätze findet man auf den Informationsplanen vor Ort.
Mit den permanent zugänglichen Grünschnitt-Sammelplätzen bietet der GV Krems ein einzigartiges Serviceangebot. Grasschnitt kann, genauso wie Strauchschnitt, sofort nach Anfallen der Abfallmengen jederzeit entsorgt werden. Dieses Angebot sorgt nicht nur bei den Benutzungsberechtigten für große Freude, sondern auch vermehrt bei nicht-berechtigten Personen. Daher wollen wir die Benutzungsrichtlinien in Erinnerung rufen.
Grünschnittsammelplätze stehen allen
privaten Haushalten mit Biotonne zur Verfügung. Mit der Gebühr für die Biotonne wird auch der Strauchschnittplatz finanziert.
Haushalte ohne Biotonne haben eine Eigenkompostierungserklärung unterschrieben und damit bestätigt, dass alle biogenen Abfälle auf dem eigenen Grund kompostiert werden. Sie
dürfen die
Grünschnittplätze daher
nicht benutzen.
Neue Lösung für Gewerbe
Nicht vorgesehen ist die Grünschnitt-Sammlung
für alle betrieblichen Abfälle von Gärtnereien, landwirtschaftlichen Betrieben, wie z.B. ausgerissene Weinstockreben, Schnittgut von Obstplantagen oder übriggebliebene Bäume aus Christbaumkulturen. Auch
gewerblicher Abfall von professionellen Gartenpflegern
darf nicht abgeladen werden, sondern ist gemeinsam mit dem
Formular "Strauchentsorgung Gewerbe" bei der Brantner Kompostanlage in Langenlois/Gneixendorf abzugeben. Der gewerbliche Grünschnittentsorger haftet für die Richtigkeit der angegebenen Daten und steht auch in der Letzthaftung zur Übernahme anfallender Kosten bei Nicht-Zuordenbarkeit der Abgabemengen.