Mit Wirkung 01.01.2021 wurde vom NÖ Landtag eine Valorisierung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen.
Als
Berechnungsbasis dient das
jährliche Restmüllbehältervolumen.
Bis zu 3.500 Liter werden jährlich € 15,- berechnet.
Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst.
Pro angefangener weiterer 1.000 Liter Jahresrestmüllvolumen werden € 4,40 hinzugerechnet.
Die Verrechnung erfolgt anteilig mit den quartalsweisen Lastschriftanzeigen (in der Vergangenheit wurde der gesamte Jahresbetrag im 2. Quartal verrechnet).
Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine reine Landesabgabe, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen vom GV Krems eingehoben und in weiterer Folge direkt an das Land NÖ abgeführt.
Information zur NÖ Seuchenvorsorgeabgabe finden sie auf folgenden Seiten:
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
häufig gestellte Fragen (FAQs)
Gesetzestext NÖ Seuchenvorsorgeabgabe:
Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem)