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Digitale Zustellung

Hand hält Smartphone
Das E-Government Gesetz verankert das Recht auf elektronischen Verkehr mit Bundesbehörden. Auf Landes- und Gemeindeebene besteht dieses Gesetz nicht, die Behörden auf diesen Ebenen können auf freiwilliger Basis davon Gebrauch machen.
Wir bieten dieses Service und daher ist es möglich, dass Sie Ihre Bescheide und Lastschriftanzeigen digital erhalten. Das geht auf folgenden zwei Varianten.



E-Brief

Der E-Brief ist eine Einrichtung der Post. Neben Behörden können auch privatwirtschaftliche Betriebe ihre personalisierten Schreiben digital versenden.
Weitere Informationen: www.e-brief.at

eZustellung

Die Nutzung der eZustellung ist Behörden vorenthalten - privatwirtschaftliche, personalisierte Schreiben können bei dieser Variante nicht zugestellt werden.
Teilnehmende Personen sind in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen, auf das jede Behörde zugreifen kann.

Vorteile der digitalen Zustellung:

  • Behördliche Schreiben sind rund um die Uhr kostenlos abrufbar
  • Umweltfreundlich, da kein Papier erforderlich und keine CO2 durch Zustellung produziert wird
  • Raschere Zustellung der Schriftstücke - keine Verzögerung durch Postweg
  • RSa-/RSb-Schreiben werden ebenso zugestellt

  • Woher weiß ich, dass eine Sendung in meinem Postkorb liegt?

  • E-Mail an die hinterlegte Adresse, dass eine neue Sendung abrufbar ist
  • Einstieg mittels ID Austria (früher auch mit Handysignatur) in den persönlichen Postkorb um Nachricht abzurufen (entweder über die Handy-App "Digitales Amt" oder auf der Website www.oesterreich.gv.at (Privatpersonen) bzw. www.usp.gv.at (Unternehmen)
  • Nachricht bleibt 70 Tage im Postkorb - egal, ob sie gelesen wurde oder nicht
  • Längerfristiges Speichern nur durch Herunterladen oder Weiterleiten an lokale E-Mailadresse möglich

  • Anmelden - wie?

  • Privatperson: Einstieg mittels ID Austria in der App "Digitales Amt" oder unter www.oesterreich.gv.at um sich einmalig für die e-Zustellung zu registrieren - Voraussetzung dafür: bereits vorhandene ID Austria und gültige E-Mail Adresse
  • Unternehmen: Generell sind alle Unternehmen, die eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen, zur Verwendung der eZustellung verpflichtet. Unternehmen, die nicht umsatzsteuervoranmeldungspflichtig sind, können sich über das Unternehmensserviceportal anmelden: www.usp.gv.at

  • Abmelden - wie?

  • Direkt im Postkorb bzw. Unternehmsserviceportal
  • Privatpersonen: schriftlich per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at
  • Unternehmen, die keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen, können sich im Unternehmensserviceportal abmelden bzw. per E-Mail an info@usp.gv.at
  • Unternehmen, die zu einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind, können sich nicht abmelden.

    An- und Abmeldungen können nur von der Privatperson oder dem (nicht-Umsatzsteuervoranmeldungspflichtigen) Unternehmen selbst durchgeführt werden. Die zustellenden Behörden - wie wir - haben keine Zugriffsrechte, um dies stellvertretend zu erledigen.

    Derzeit stellen wir rund 12 Prozent aller Zusendungen auf digitalem Weg zu - Tendenz steigend (Stand: Dezember 2023).

  • Weitere Informationen